Bauabnahme: Protokoll, Mängelrüge und Expertentipps

Die Bauabnahme stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bauprozess dar und sollte daher von beiden Vertragsparteien, Bauherr und Bauunternehmen, einvernehmlich festgelegt werden. Für eine strukturierte Durchführung ist es empfehlenswert, den Abnahmetermin und die Aufforderung zur Abnahme bereits im Bauvertrag zu fixieren. Der Abnahmetermin findet üblicherweise direkt auf der Baustelle statt und sollte vom Bauherrn oder einem beauftragten Architekten protokolliert werden, um alle relevanten Punkte zu erfassen. Sollte es seitens des Bauunternehmens Einwände geben, sind diese separat vom Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Der Bauherr sollte stets auf eine Protokollkopie für seine Akten bestehen.

Teilabnahmen können vertraglich für einzelne Bauabschnitte festgelegt werden, vor allem dann, wenn mit ihnen eine Vergütung verbunden ist. Mit einer Teilabnahme beginnt auch die fünfjährige Gewährleistungsfrist für den jeweiligen Bauabschnitt. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn mit der Unterzeichnung einer Teilabnahme geht die Verantwortung für die jeweiligen Leistungen auf den Bauherrn über.

Sollten bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, ist es unerlässlich, diese in einer Mängelrüge festzuhalten und zu melden. Die detaillierte Beschreibung der Mängel im Protokoll und die Ergänzung durch aussagekräftige Fotos sind hierbei von großer Bedeutung. Nicht nur Mängel, sondern auch noch ausstehende Leistungen werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Es kann sehr hilfreich sein, einen Bausachverständigen mit der Abnahme zu beauftragen.

Entdeckte Mängel nach vollzogener Abnahme müssen vom Bauherrn innerhalb der Gewährleistungsfrist nachgewiesen werden. Hierbei spricht man von der Umkehr der Beweislast.

Typische Baumängel sind Risse im Putz oder Mauerwerk, ein undichter Keller, Probleme mit der Lüftung oder beim Estrich. Werden solche Mängel später entdeckt, sollten sie sorgfältig dokumentiert werden. Es ist ratsam, dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist kann der Bauherr einen anderen Anbieter mit der Behebung beauftragen oder Schadensersatz fordern bzw. vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen kann der Bauherren-Schutzbund eine wertvolle Anlaufstelle sein.

Die Kosten für eine einfache Bauabnahme durch einen Sachverständigen belaufen sich auf etwa 500 bis 1000 Euro. Bei einer umfassenderen Beratung können 0,5 bis 2,5 % der Baukosten anfallen. Hinzu kommen die Stundensätze für die Begutachtung von 70 bis 200 Euro sowie eventuelle Fahrt- und Dokumentationskosten. Für ein schriftliches Gutachten muss man mit 40 bis 60 Euro pro Seite rechnen.

Trotz der Kosten für einen Baugutachter ist dies oft die wirtschaftlichere Lösung im Vergleich zu den potentiellen Mehrkosten, die durch Baumängel oder Bauschäden entstehen können. Bauherren können entsprechende Fachleute durch Organisationen wie den TÜV, die Dekra oder andere Fachverbände finden.