Effizienzhaus 40: Sparen durch Energieeffizienz

Beim Bau eines Eigenheims ist die Energieeffizienz ein entscheidender Faktor, der nicht nur die Umwelt schont, sondern auch langfristig Kosten spart. Ein zentrales Element in diesem Bereich ist der Standard des Effizienzhauses 40, kurz EH 40, welcher maßgeblich von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geprägt wurde. Dieser Standard definiert spezifische Energieeffizienz-Kriterien, die ein Gebäude erfüllen muss, um Fördermittel für den energieeffizienten Bau oder die Sanierung in Anspruch nehmen zu können.

Die Ziffer 40 steht dabei für den maximalen erlaubten Primärenergiebedarf des Gebäudes – er darf nur 40 Prozent des gesetzlichen Neubau-Grenzwertes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen. Der Primärenergiebedarf umfasst dabei die gesamte benötigte Energie, inklusive der Verluste bei Transport und Aufbereitung der Energieträger. Ein weiteres Kriterium ist der Transmissionswärmeverlust, der den Wärmeverlust über die Gebäudehülle angibt. Bei einem KfW Effizienzhaus 40 darf dieser Verlust maximal 55 Prozent des GEG-Grenzwerts betragen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen Gebäude neben dem niedrigen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust noch weitere Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, Begrenzung der Luftwechselrate bei Lüftungsanlagen und Luftdichtheitsprüfungen mittels Blower-Door-Test. Zudem dürfen keine Heizöl- oder Ölbrenner-Hybridlösungen zur Wärmegewinnung verwendet werden.

Eine professionelle Energieberatung ist für die Beantragung der Fördermittel unerlässlich und trägt dazu bei, Baufehler zu vermeiden. Die Kosten für solche Baubegleitungen werden bis zu 50 Prozent von der Bundesförderung für effiziente Gebäude übernommen.

Es existieren drei Unterklassen des EH 40: Das Effizienzhaus 40 Plus, das Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare Energien) und das Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltiges Haus). Jedes dieser Siegel stellt zusätzliche Anforderungen an das Gebäude, wie zum Beispiel die Deckung eines bestimmten Prozentsatzes des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien oder das Vorhandensein eines Batteriespeichersystems.

Die Förderung durch das KfW-Programm zur Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und wird in Form von Investitions- und Tilgungszuschüssen gewährt. Trotz zwischenzeitlicher Förderstopps sind Anträge für Sanierung und Neubau von EH 40 Häusern wieder möglich. Zukünftig könnte die Förderung auf Gebäude mit Nachhaltigkeitsklasse Zertifizierung beschränkt werden.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Effizienzhaus-Standard und ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt. Förderungen sind als Tilgungszuschüsse konzipiert, die direkt die Rückzahlungssumme des Darlehens reduzieren. Darüber hinaus können Aufwendungen für Baubegleitung und Fachplanung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Jahr und bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden.