Energiestandards im Hausbau: GEG konform bauen

In der modernen Hausbauindustrie ist es unumgänglich, sich an bestimmte Energiestandards zu halten, die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Dieses Regelwerk definiert unter anderem den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines neu erbauten Hauses, der angibt, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr und Quadratmeter verbrauchen darf. Diese Vorgabe wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter gemessen und ist für alle Neubauten verbindlich.

Um die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Gebäudetypen zu berücksichtigen, beinhaltet das GEG sogenannte Referenzgebäude. Diese berücksichtigen die Nutzfläche und die Gestaltung des Hauses, sodass Bauherren ein entsprechendes Referenzmodell als Maßstab für ihr eigenes Bauprojekt heranziehen können. Anhand einer spezifischen Berechnungsformel lässt sich dann der voraussichtliche Jahresprimärenergiebedarf für das geplante Gebäude ermitteln.

Zusätzlich zum Primärenergiebedarf gibt es auch den sogenannten Endenergiebedarf. Dieser beschreibt die Energiemenge, die tatsächlich für Heizung, Kühlung, Lüftung und die Warmwasseraufbereitung in einem Haus aufgewendet werden muss. Im Gegensatz zum Endenergiebedarf umfasst der Primärenergiebedarf zusätzlich die Energie, die für die Erzeugung, den Transport und die Lagerung der Energieträger benötigt wird. Dadurch ist der Primärenergiebedarf stets höher als der Endenergiebedarf, da er die gesamte Energiekette abbildet.

Um den Anforderungen des GEG gerecht zu werden, müssen Bauherren sicherstellen, dass ihr geplantes Haus die definierten Grenzwerte der Referenzgebäude nicht überschreitet. Dabei ist auch die Wahl der Energieträger von Bedeutung, da diese in der Berechnungsformel für den Jahresprimärenergiebedarf mit verschiedenen Faktoren gewichtet werden. Die Auswahl der richtigen Energieträger trägt also maßgeblich dazu bei, die energetischen Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.