Erschließungskosten: Versteckte Bauausgaben?

Beim Bau eines neuen Hauses auf einem unerschlossenen Grundstück fallen neben dem Grundstückserwerb und den Baukosten zusätzliche Erschließungskosten an. Diese umfassen den Anschluss an Strom, Trinkwasser, Abwasser und das öffentliche Straßennetz sowie gegebenenfalls Gas und Telekommunikation. Auch wenn sie nicht direkt zu den Erschließungsarbeiten zählen, sind Dienstleistungen wie die Vermessung des Grundstücks und die Erstellung eines Bodengutachtens eng damit verbunden.

Erschließungskosten, im privaten Hausbau auch als Grundstücksanschlusskosten bekannt, werden häufig in der Baufinanzierung unterschätzt. Um unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden, sollten diese Kosten bereits vor der Festlegung der Darlehenshöhe genau kalkuliert werden. Da sie weder im Kaufpreis des Grundstücks noch in den Hausbaukosten enthalten sind, ist es ratsam, frühzeitig und umfassend Informationen über die zu erwartenden Beträge einzuholen. So ist es sinnvoll, die Baufinanzierung eher großzügig zu planen, um gegen verschiedene Eventualitäten gewappnet zu sein.

Die Höhe der Erschließungskosten ist regional sehr unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren wie Lage und Erschließungsgrad des Grundstücks. In Deutschland können sie zwischen 8.000 und 14.000 Euro variieren, manchmal sogar deutlich darüber, insbesondere wenn längere Versorgungsleitungen benötigt werden. Außerdem kommen weitere Baunebenkosten dazu, wie die Nebenkosten beim Grundstückskauf, beim Hausbau selbst und die laufenden Baubetriebskosten. Ist ein Baugrundstück von einer Gemeinde ausgewiesen, muss der Käufer nicht alle Erschließungskosten tragen. Zudem ist es möglich, dass im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Verkäufer bereits entstandene Kosten für Anschlussarbeiten übernimmt.

Um Klarheit über die anfallenden Grundstücksanschlusskosten zu erhalten, ist es empfehlenswert, das örtliche Bauamt zu kontaktieren. Dort erhält man Auskunft über den aktuellen Erschließungsgrad und die Kontaktdaten der zuständigen Versorger. Diese geben dann Auskunft über die zu erwartenden Kosten für die Anbindung an die jeweiligen Netze, inklusive der Überprüfung der Durchflussmenge für notwendige Dienste wie Löschwasser. Auch Telekommunikationsanbieter können bereits im Voraus zur Kostenhöhe befragt werden. Für eine genaue Auskunft benötigen die Versorger in der Regel den amtlichen Lageplan des Grundstücks mit Flurstücknummer, der nicht älter als drei Monate sein sollte.