Erschließungskosten: Was Bauherren wissen müssen

Beim Erwerb eines unbebauten und unerschlossenen Grundstücks müssen Bauherren mit zusätzlichen Kosten für die Erschließung rechnen. Diese umfassen den Anschluss an die Strom-, Trinkwasser- und Abwasserversorgung sowie an das öffentliche Straßennetz. Zusätzlich können Kosten für einen Gas- und Telekommunikationsanschluss anfallen. Zudem sind Vermessungsarbeiten und die Erstellung eines Bodengutachtens notwendig, auch wenn sie nicht zu den klassischen Erschließungsmaßnahmen gezählt werden, sind sie doch eng damit verbunden.

Die Kosten für die Erschließung des Grundstücks, auch als Grundstücksanschlusskosten bekannt, werden im Rahmen der Baufinanzierung häufig unterschätzt. Zwar entfällt der größte Teil der Ausgaben auf den Kauf des Grundstücks und die eigentlichen Baukosten, jedoch können die Erschließungskosten beträchtlich sein und sollten daher vor Festlegung der Darlehenssumme genau kalkuliert werden. Da diese Kosten weder im Grundstückspreis noch im Preis für das Haus enthalten sind, ist es ratsam, sich über deren Höhe zu informieren und die Baufinanzierung entsprechend umsichtig zu planen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.

Die Höhe der Erschließungskosten ist sehr unterschiedlich und hängt von der Lage des Grundstücks, dessen Erschließungszustand und der Kapazität der Erschließung ab. In Deutschland variieren diese Kosten regional und können je nach Umständen zwischen 8.000 und 14.000 Euro oder auch darüber hinausgehen. Erfordern die Gegebenheiten längere Versorgungsleitungen, können die Anschlusskosten deutlich steigen. Zusätzlich fallen weitere Baunebenkosten an, dazu zählen die Kaufnebenkosten des Grundstücks, Kosten im Zusammenhang mit dem Hausbau selbst sowie Baubetriebskosten. Bei einem von einer Gemeinde ausgewiesenen Baugrundstück müssen nicht immer alle Erschließungskosten vom Käufer getragen werden, und es kann vereinbart sein, dass der Verkäufer bereits entstandene Kosten für Anschlussarbeiten übernimmt.

Bei Unsicherheiten darüber, welche Versorgungsträger für die erwarteten Grundstücksanschlusskosten zuständig sind, bietet das örtliche Bauamt Hilfe. Dort erhält man Auskunft über den aktuellen Erschließungsgrad des Grundstücks und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner. Die regionalen Versorgungsunternehmen für Elektrizität, Gas, Wasser und Abwasser sowie die Dienstleister für Telefon und Fernsehen geben Aufschluss über die voraussichtlichen Kosten. Für eine genaue Auskunft benötigen diese Versorger den amtlichen Lageplan des Grundstücks mit Flurstücknummer, der nicht älter als drei Monate sein sollte.