Generalübernehmer: Ihr Partner im Hausbau-Prozess

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr eigenes Haus zu bauen, stoßen Sie womöglich auf den Begriff „Generalübernehmer“. Dies kann zunächst zu Verwirrung führen, aber es ist wichtig zu verstehen, was diese Rolle beinhaltet, um zu entscheiden, ob die Zusammenarbeit für Ihr Projekt sinnvoll ist.

Ein Generalübernehmer, oft auch Totalübernehmer genannt, übernimmt sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Bau Ihres Hauses stehen. Dazu zählen nicht nur die Koordinierung der Bauarbeiten, sondern auch die Planung und Überwachung des gesamten Bauprozesses. Dies umfasst beispielsweise die Ingenieurleistungen, die Durchführung der Bautätigkeiten durch Subunternehmer sowie die Finanzierung und Überwachung der Bauausführungen.

Als Bauherr haben Sie den Vorteil, dass Sie mit nur einem Vertragspartner zusammenarbeiten müssen. Der Generalübernehmer ist für das gesamte Bauvorhaben verantwortlich, schließt Verträge mit Subunternehmern ab und kümmert sich um die Organisation aller notwendigen Arbeiten. Er selbst führt keine baulichen Tätigkeiten aus und beschäftigt auch keine eigenen Handwerker.

Der Generalübernehmervertrag, basierend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 631, ist ein Werkvertrag, der oft durch die Bestimmungen der VOB/B ergänzt wird. In diesem Vertrag werden alle Details geregelt, von den Verantwortlichkeiten über die Bauzeit bis hin zu den Versicherungen und Gewährleistungsansprüchen.

Es ist zu beachten, dass es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, die die wechselseitigen Pflichten zwischen Ihnen und dem Generalübernehmer festlegt. Diese sind ausschließlich durch die vertraglichen Vereinbarungen bestimmt.

Die Vorteile der Beauftragung eines Generalübernehmers liegen auf der Hand: Sie haben nur einen Ansprechpartner für Ihr Bauprojekt, was die Kommunikation und Koordination erheblich vereinfacht. Der Generalübernehmer trägt die Gesamtverantwortung und bietet Ihnen mehr Sicherheit, da er bei Ausfällen von Handwerkern auf ein Netzwerk von Ersatzfirmen zurückgreifen kann.

Allerdings gibt es auch Nachteile zu bedenken. Die individuelle Gestaltung Ihres Hauses kann eingeschränkt sein, da Sie die Subunternehmen nicht selbst auswählen und anweisen können. Zudem sind Sie an die Entscheidungen des Generalübernehmers gebunden, es sei denn, Sie regeln dies anders im Vertrag.

Generell ermöglicht ein Generalübernehmer, Ihr Bauvorhaben sowohl zeit- als auch fachgerecht umzusetzen. Sie erhalten ein schlüsselfertiges Haus und müssen sich um die vielen Einzelheiten des Bauprozesses nicht selbst kümmern. Die Kosten für ein solches Bauprojekt hängen von der Immobilie selbst und Ihren individuellen Wünschen ab, nicht zwingend davon, ob Sie mit einem Generalübernehmer arbeiten oder nicht.