Grundbuch: Schlüssel zum Immobilieneigentum

Das Grundbuch ist ein wesentliches Dokument, das den Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ausweist. Allein die Unterzeichnung des Kaufvertrages und die Zahlung des Kaufpreises reichen nicht aus, um das Eigentum zu übertragen. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer offiziell zum neuen Eigentümer.

Vor dem Erwerb von Grundstücken oder Immobilien ist es empfehlenswert, einen Blick in das Grundbuch zu werfen, um sich über die genauen Details wie Größe und Beschaffenheit des Grundstücks zu informieren und zu verstehen, was genau erworben wird. In dem Grundbuch sind auch etwaige Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken verzeichnet, die für Kredite eingetragen wurden.

Zugang zum Grundbuch haben nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies sind in der Regel die Eigentümer oder potenzielle Käufer, die eine entsprechende Vollmacht vorweisen können. Die Einsicht in das Grundbuch sowie sämtliche Eintragungen werden beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts vorgenommen. Heutzutage ist es auch möglich, eine Anfrage für einen Grundbuchauszug online zu stellen. Dieser ist besonders wichtig, da Grundstücke mit hohen Belastungen in ihrem Wert gemindert sein können.

Bei einem Eigentumswechsel kann der Antrag auf Grundbucheintragung vom bisherigen Eigentümer, dem Käufer oder dem beurkundenden Notar gestellt werden. Jedes Grundstück ist im Grundbuch auf einem eigenen Blatt verzeichnet, das nach der Lage im Gemeinde- oder Stadtgebiet nummeriert ist. Das Grundbuchblatt ist in drei Abteilungen gegliedert: Abteilung I führt den Eigentümer auf, während Abteilungen II und III Belastungen sowie Beschränkungen enthalten. Besonders bedeutsam für die Finanzierung ist die dritte Abteilung, in der die Ränge der Finanzierung eingetragen sind, welche im Falle einer Versteigerung die Reihenfolge der Ansprüche auf die Erlöse festlegen.

Obwohl die Einsicht in das Grundbuch kostenlos ist, fallen für die Eintragungen Gebühren an. Diese können für Eintragungen, Löschungen von Grundschulden oder Abtretungen anfallen und bemessen sich nach der Kostenordnung sowie dem Wert des Grundstücks. Insgesamt belaufen sich die Notargebühren für den Grundbucheintrag und die anfallenden Grundbuchkosten auf etwa 2 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks.