Grunderwerbsteuer: Was Käufer wissen müssen!

Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstücksanteils wird in Deutschland die Grunderwerbsteuer erhoben. Diese gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen und ist somit ein Teil der gesamten Baunebenkosten, zu denen auch Notarkosten und eventuelle Maklergebühren zählen.

Die Grunderwerbsteuer basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz, welches am 26. Februar 1997 in Kraft trat und zuletzt am 2. November 2015 geändert wurde. Es handelt sich um eine Steuer, die auf Länderebene festgesetzt wird und die Länder haben die Option, diese Einnahmen an die Kommunen weiterzuleiten. Die Steuersätze variieren je nach Bundesland und lagen im Jahr 2018 zwischen 3,5% und 6,5%. Bis 1997 betrug der einheitliche Steuersatz 2%. Seit 2006 ist es den Bundesländern gestattet, ihren eigenen Steuersatz für die Grunderwerbsteuer zu bestimmen.

Die Grunderwerbsteuer wird lediglich auf den Preis des Grundstücks fällig, falls Haus und Grundstück von unterschiedlichen Anbietern erworben werden. Die Zahlungsaufforderung für die Steuer erreicht den Käufer in der Regel sechs bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Anschließend hat der Käufer einen Monat Zeit, um die Steuerschuld zu begleichen.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt. So ist der Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie steuerfrei, wenn der Wert unter 2.500 Euro liegt. Ebenfalls ausgenommen sind Grundstücksverkäufe zwischen Ehepartnern oder von Eltern an ihre Kinder, sowie Übertragungen durch Schenkungen innerhalb dieser Familienverhältnisse oder im Rahmen der Nachlassteilung durch Miterben.

Zusätzlich gibt es Möglichkeiten für Unternehmen und Freiberufler, die Immobilie für geschäftliche Zwecke nutzen, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, kann die gezahlte Steuer als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen.