Grunderwerbsteuer: Wichtig beim Hauskauf

Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Anteils daran wird in Deutschland Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Steuer ist ein Bestandteil der sogenannten Grundstücksnebenkosten, zu denen auch Notarkosten und eventuelle Maklergebühren zählen. All diese Kosten fließen in die Gesamtrechnung der Baunebenkosten mit ein.

Die Grunderwerbsteuer basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz, welches am 26. Februar 1997 in Kraft trat und zuletzt am 2. November 2015 aktualisiert wurde. Es handelt sich um eine Ländersteuer, wobei die Bundesländer die Möglichkeit haben, die Steuer an die Kommunen weiterzuleiten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland: Im Jahr 2018 reichte der Steuersatz von 3,5 %, was einer Erhöhung seit der ursprünglichen Rate von 2 % bis 1997 entspricht, bis zu einem Spitzenwert von 6,5 %. Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, ihren individuellen Grunderwerbsteuersatz selbst zu bestimmen.

Für den Fall, dass ein Bauherr ein Haus und ein Grundstück von zwei unterschiedlichen Verkäufern erwirbt, wird die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Kaufpreis des Grundstücks erhoben. Nachdem der Kauf beurkundet wurde, erhält der Bauherr gewöhnlich innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Rechnung über den Steuerbetrag. Ab dem Zeitpunkt des Rechnungseingangs hat der Käufer genau einen Monat Zeit, um die Steuer zu entrichten.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt. Dazu gehören der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien, deren Wert unter 2.500 Euro liegt, der Grundstücksverkauf zwischen Ehepartnern sowie zwischen Eltern und Kindern, die Übertragung von Immobilien durch Schenkung zwischen diesen Familienangehörigen und der Erwerb von Grundbesitz durch Miterben zur Nachlassteilung.

Zusätzlich besteht für Unternehmer und Freiberufler die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen, falls die Immobilie geschäftlich genutzt wird. Bei Vermietung kann die Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.