Grundschuld: Cleveres Werkzeug der Baufinanzierung

Möchte man ein Haus bauen, bietet sich die Eintragung einer Grundschuld als Mittel an, um die Baufinanzierung durch einen Baukredit abzusichern. Dieses Grundpfandrecht gewährt dem Kreditgeber das Recht, ein Grundstück oder eine Immobilie verwerten zu dürfen, sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. In diesem Fall hat die Bank die Möglichkeit, durch eine Zwangsversteigerung des Grundstücks ihre offenen Forderungen zurückzuerhalten. Dabei darf sie sich lediglich den Betrag der ausstehenden Schulden sichern, während alle weiteren Rechte am Grundstück beim Eigentümer verbleiben. Der Eigentümer kann sein Grundstück weiterhin nach Belieben nutzen, Einnahmen durch Vermietung generieren oder es sogar verkaufen, da die Grundschuld an die Immobilie gebunden ist und nicht an den Besitzer.

Heutzutage wird in der Baufinanzierung häufig die Grundschuld gegenüber der Hypothek bevorzugt, da sie sowohl für Banken als auch für Kreditnehmer flexiblere Möglichkeiten bietet. Bei Zahlungsausfällen erspart die Grundschuld den Banken den zusätzlichen Arbeitsaufwand, da im Gegensatz zur Hypothek keine offenen Forderungen nachgewiesen werden müssen. Sie ermöglicht die Vollstreckung von Außenständen ohne langwierige rechtliche Verfahren.

Die Hypothek ist ausschließlich zur Absicherung eines spezifischen Kredits gedacht und nach dessen Tilgung nicht weiter nutzbar. Im Gegensatz dazu kann eine Grundschuld auch nach der Rückzahlung des Kredits als Sicherheit für zukünftige Darlehen bestehen bleiben. Sie wird dann zur Eigentümergrundschuld und kann sogar ohne eine direkte Forderung vom Eigentümer selbst bestellt werden, um bei Banken eine bessere Position für Kreditverhandlungen zu erreichen. Mit einer Grundschuld ist es zudem möglich, mehrere Darlehen gleichzeitig abzusichern.

Die Eintragung einer Grundschuld erfolgt im Grundbuch, was jedoch kostenintensiv sein kann. Abhängig von der Höhe des eingetragenen Betrags können die Kosten für Notar und Grundbuchamt mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Bei einer gewünschten Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch ist ein entsprechender Antrag zu stellen, dem eine öffentlich beglaubigte Löschungsbewilligung des Kreditgebers beigefügt sein muss.