Richtfest: Ein Meilenstein im Hausbau

Das Richtfest zelebriert einen wichtigen Fortschritt im Hausbau: Der Rohbau steht fest, der Dachstuhl ist aufgerichtet und somit sind Form und Höhe des Hauses definiert. Mit der Fertigstellung und dem baldigen Einzug wird ein Traum greifbarer.

Anschließend steht die Dacheindeckung an, für die meist Dachziegel oder Betondachsteine verwendet werden. Dieses Fest mit langer Tradition wird je nach Region auch Weihefest, Hebefest, Bauheben, Hebauf, Aufschlagfest oder Firstbier genannt. In Österreich und der Schweiz spricht man von einer Gleichenfeier bzw. Aufrichte. Seit dem 14. Jahrhundert fester Bestandteil des Hausbaus, diente das Fest ursprünglich dazu, Handwerker durch Naturalien zu entlohnen. Selbst in Amerika fand das Hebefest durch europäische Einwanderer seinen Platz.

Die Feier findet meist direkt an der Baustelle statt, oft gegen Ende der Arbeitszeit der Handwerker. Eingeladen werden neben Planern und Architekten auch Freunde, Familie und nicht selten die zukünftigen Nachbarn, was den Anfang für eine gute Nachbarschaft legt. Ein sichtbares Zeichen für das Fest ist der Richtkranz oder -baum auf dem Dach. Traditionsgemäß spricht ein Zimmermann oder der Chef der Bauunternehmung einen Richtspruch, bedankt sich bei allen Beteiligten und erbittet Segen für das Haus. Nach einem Trinkspruch wird ein Glas vom Dach geworfen – dessen Zerspringen soll Glück bringen. Der Bauherr schlägt dann symbolisch den letzten Nagel ein, worauf ein geselliges Beisammensein mit Essen und Getränken folgt.

Für das Gelingen des Richtfests bedarf es neben dem Richtbaum auch festlicher Dekoration, ausreichend Sitzgelegenheiten und eventuell einer mobilen Toilette. In kalten Monaten sollten Beleuchtung und Heizmöglichkeiten nicht fehlen, und ein herzhaftes Essen sowie kühle Getränke gehören dazu.

Die Kosten für das Richtfest trägt in der Regel der Bauherr, ähnlich wie bei der Grundsteinlegung. Die DIN 276 gibt als Kostengruppe 7 Auskunft über entsprechende Baunebenkosten. Manchmal übernimmt auch die Bauunternehmung die Ausrichtung des Festes. Bei Mehrfamilienhäusern, die vermietet werden sollen, können die Kosten für das Richtfest in die Herstellungskosten des Gebäudes eingeplant und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.