Richtfest: Meilenstein im Hausbau feiern

Ein Richtfest ist ein bedeutender Moment im Prozess des Hausbaus: Mit dem fertiggestellten Rohbau und aufgerichteten Dachstuhl ist die Form und Höhe des Hauses definiert. Der Abschluss der Bauarbeiten und der Einzug sind nun in greifbare Nähe gerückt. Nach diesem Ereignis folgt das Decken des Daches, typischerweise mit Dachziegeln oder Betondachsteinen.

Das Fest selbst ist unter verschiedenen Namen bekannt, darunter Weihefest, Hebefest oder Firstbier, und hat eine lange Tradition, die bis ins 14. Jahrhundert zurückreicht. Ursprünglich war es ein offizielles Ritual, bei dem die Bauherren die Bauarbeiter für ihre Arbeit belohnten, oft mit Naturalien wie Essen. Auch in den USA ist dieses Fest durch Einwanderer aus Europa bekannt und wird dort gefeiert.

Die Feierlichkeiten finden üblicherweise direkt auf der Baustelle statt und beginnen gegen Ende der Arbeitszeit der Handwerker am Nachmittag oder frühen Abend. Eingeladen sind neben den Planern und Architekten auch Freunde, Verwandte und der erweiterte Bekanntenkreis des Bauherrn. Nicht selten werden auch künftige Nachbarn hinzugezogen, um die nachbarschaftlichen Beziehungen zu stärken. Ein sichtbares Zeichen für das stattgefundene Richtfest ist der traditionelle Richtkranz oder Richtbaum, der auf dem Dach platziert wird. Ein Zimmermann oder der Chef der Baufirma hält einen Richtspruch, bedankt sich bei allen Beteiligten und erbittet den Segen für das Haus. Nach altem Brauch wird nach der Rede ein Glas Wein oder Schnaps über das Dach geleert und das leere Glas hinabgeworfen – zerspringt es, soll das Glück bringen. Ebenso symbolisch schlägt der Bauherr den letzten Nagel ein. Anschließend wird mit Speis und Trank gefeiert.

Bei der Ausrichtung des Richtfests sollte an Dekoration, Sitzgelegenheiten und eventuell eine mobile Toilette gedacht werden. In den Wintermonaten sind zudem Beleuchtung und Heizmöglichkeiten von Bedeutung. Ein herzhaftes Essen und kühles Bier sind ebenso Teil des Brauchtums.

In der Regel trägt der Bauherr die Kosten für das Richtfest, ähnlich wie bei der Grundsteinlegung. Die Kostengruppe 7 der DIN 276 gibt Auskunft über die anfallenden Baunebenkosten. In einigen Fällen übernimmt jedoch die Baufirma die Kosten für das Fest. Bei einem Mehrfamilienhaus, das vermietet wird, können die Kosten für das Richtfest in die Herstellungskosten des Gebäudes eingerechnet und über dessen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.