Schnurgerüst: Basis für präzisen Hausbau

Bevor ein Gebäude errichtet wird, ist es notwendig, die genaue Position auf dem Grundstück zu markieren, was durch das Aufstellen eines Schnurgerüsts oder Schnurbocks zur Feinabsteckung erfolgt. Dies zählt zu den ersten Schritten im Bauablauf und ist entscheidend für den korrekten Aushub der Baugrube.

Eine erneute Vermessung des Grundstücks durch einen amtlichen Vermesser ist vor dem Aushub unabdingbar, bei welcher farblich markierte Hölzer im Boden eingeschlagen werden, die dem Baggerführer die Grenzen für den Aushub anzeigen.

Nach dem Aushub wird das Schnurgerüst installiert, wobei diese Aufgabe üblicherweise durch den Polier der Rohbaufirma übernommen wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Bauherr dies selbst übernimmt. Die Ecken des künftigen Gebäudes werden durch das Schnurgerüst definiert.

Das Aufstellen des Schnurgerüsts ist ein Teil der Nebenleistungen im Rahmen der Rohbauarbeiten. Es ist ratsam, im Voraus zu klären, ob ein Vermessungsbüro die Vermessung durchführt und wer für die Kosten der behördlichen Abnahme aufkommt – Informationen dazu finden sich in der DIN 276.

Die Kosten für die Errichtung von Schnurböcken variieren je nach Anzahl der Gebäudeecken. Das Schnurgerüst dient der exakten Absteckung und Bestimmung der Außenkanten der Baugrube sowie der Lage des Gebäudes.

Vor dem Stellen des Schnurgerüsts werden die ungefähren Standorte der Gebäudeecken mit Sand markiert, um die Ausrichtung und Abstände zu überprüfen und die Grundrissdaten des Bauplans exakt zu übertragen.

Für das Einmessen der Höhe des Schnurgerüsts werden zunächst Pflöcke in einem gewissen Abstand zu den künftigen Gebäudekanten eingeschlagen und waagerecht ausgerichtet. Die Markierung auf den Pflöcken muss mit der Bretteroberkante abschließen, und die Bretter werden auf gleicher Höhe fixiert. Hierbei wird empfohlen, einen Fachmann für das Einmessen der Eckpunkte zu beauftragen, da die Toleranzen sehr gering sind und für die korrekte Positionierung der Schnurböcke das Rohbauunternehmen haftet.

Erst nach dem Gießen der Bodenplatte darf das Schnurgerüst entfernt oder verändert werden. Die Höhenlage des Bauvorhabens wird anhand der Baupläne bestimmt und mit Rotationslasern oder anderen Messgeräten eingemessen, wobei als Ausgangswert die Normalnullhöhe (NN-Höhe) dient.

Die exakte Positionierung des Schnurgerüsts ist von großer rechtlicher Bedeutung und erfordert präzise Messgeräte. Die Verantwortung für das korrekte Einmessen liegt beim Architekten oder der Bauleitung, und es kann eine Einmessbescheinigung erforderlich sein.

In einigen Ländern, wie der Schweiz, dient das Schnurgerüst auch dazu, die Gebäudehöhe sichtbar zu machen, was als Baugespann bezeichnet wird.

Die Baugenehmigung kann eine behördliche Schnurgerüstabnahme vorschreiben, bei der ein Mitarbeiter des Bauamts die Einhaltung der Vorgaben überprüft.

Die Entfernung des Schnurgerüsts ist erst nach Fertigstellung der Bodenplatte oder der Fundamente erlaubt, und der Bauherr muss in die Veränderung oder Entfernung einwilligen. Jede unerlaubte Entfernung kann rechtliche Folgen haben.

Die Kosten für das Schnurgerüst hängen vom Umfang der Leistungen ab, und es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei etwa 500 Euro.

Für die Aufstellung des Schnurgerüsts ist es wichtig, hochwertige Materialien zu verwenden und Fehler zu vermeiden, wie beispielsweise die Verwendung ungeeigneter Dachlatten oder Pfosten. Die Pflöcke sollten etwa 50 cm tief eingeschlagen werden, um genügend Stabilität zu gewährleisten.

Obwohl das Schnurgerüst als einfache Maßnahme erscheint, ist es empfehlenswert, einen professionellen Vermesser mit der Aufgabe zu betrauen, um Fehler zu vermeiden, die den gesamten Bau beeinträchtigen könnten. Alle Regelungen und behördlichen Abnahmen können in der DIN 276 eingesehen werden.