Sicher bauen: Die Funktion der Fertigstellungsbürgschaft

Eine Vertragserfüllungs- bzw. Fertigstellungsbürgschaft ist eine Absicherung für den Bauherrn, bei der eine dritte Partei – in der Regel eine Bank oder eine Versicherung – zusichert, im Falle eines Ausfalls der beauftragten Baufirma die Kosten für die Vollendung des Hausbaus zu übernehmen. Dies ist besonders relevant, wenn die Baufirma aufgrund von Insolvenz nicht mehr in der Lage ist, das Bauvorhaben zu beenden. Dadurch werden die finanziellen Risiken für den Bauherrn erheblich reduziert, da ohne diese Bürgschaft das Risiko finanzieller Engpässe bestünde.

Die Höhe der Bürgschaft variiert und wird im Bauvertrag festgelegt; sie liegt gewöhnlich zwischen 10 und 20 Prozent der vereinbarten Bausumme. Nach der Bauabnahme wandelt sich die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel in eine Gewährleistungsbürgschaft von 5 Prozent des Bauvolumens um. Die Laufzeit der Bürgschaft orientiert sich an den gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei Verträgen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beträgt die Frist vier Jahre nach Abnahme des Bauwerks, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre.

Die Initiative zur Einrichtung einer Fertigstellungsbürgschaft geht von der Baufirma aus, die dafür Sorge tragen muss, einen geeigneten Bürgen zu finden und vorzuschlagen. Es liegt in der Verantwortung des Bauherrn, die Details der Bürgschaft zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese alle möglichen Risiken abdeckt. Sollte es der Baufirma nicht gelingen, eine Bank oder Versicherung für die Übernahme der Bürgschaft zu gewinnen, könnte dies ein Hinweis auf eine schlechte Bonität sein. Banken bezeichnen eine solche Bürgschaft häufig als Avalkredit und Versicherungen als Kautionsversicherung.

Die Kosten für eine solche Bürgschaft sind im Verhältnis zur Bürgschaftssumme gering und stellen einen niedrigen Prozentsatz dar. Sie sind als Investition in die finanzielle Sicherheit und Risikominimierung für das Bauvorhaben zu betrachten.