Verstehen Sie Bebauungspläne: Richtlinien und Vorschriften

Ein Bebauungsplan bestimmt die Richtlinien für die Errichtung von Gebäuden in einem geplanten Wohngebiet. Es ist daher essentiell für alle Bauinteressierten, sich vor dem Erwerb eines Grundstücks gründlich über die geltenden Vorschriften und Verordnungen zu informieren. Ein Verständnis für die verschiedenen Abkürzungen und Formeln kann hierbei sehr hilfreich sein.

Die Art der baulichen Nutzung gibt vor, ob in einem Gebiet vorrangig gewohnt wird oder ob es sich um ein Mischgebiet handelt. Im Bebauungsplan oder in der beigefügten Nutzungsschablone sind diese Informationen ersichtlich. So wird beispielsweise zwischen allgemeinen Wohngebieten (WA) und besonderen Wohngebieten (WB) unterschieden, in denen auch gewerbliche Nutzung möglich ist.

Bebauungsrichtlinien legen fest, wie Gebäude auf einem Grundstück platziert werden dürfen. Die Bauweise kann entweder offen oder geschlossen sein, wobei bei der offenen Bauweise einzelstehende Häuser sowie Reihen- und Doppelhäuser bis zu einer Länge von 50 Metern möglich sind. Bei der geschlossenen Bauweise müssen die Gebäude direkt aneinander auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) sind weitere wichtige Kennzahlen. Die GRZ definiert, welcher Anteil des Grundstücks bebaut werden darf – bei einem Wert von 0,2 dürfen beispielsweise auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück 200 Quadratmeter überbaut werden. Die GFZ gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße zulässig ist, so ermöglicht eine GFZ von 0,5 die Errichtung von bis zu 500 Quadratmetern Geschossfläche auf einem gleich großen Grundstück.

Zusätzliche Angaben wie die Firsthöhe (FH), die Traufhöhe (TH) und die Dachneigung (DN) definieren die maximalen Dimensionen und das Erscheinungsbild der Gebäude. Auch die Baulasten, etwa in Form von Wegerechten für Nachbarn, sollten nicht außer Acht gelassen werden. Hierfür ist ein Einblick in das Baulastenverzeichnis vor dem Grundstückskauf unerlässlich, um festzustellen, ob bestehende Rechte die Nutzung des Grundstücks einschränken könnten.