Verspäteter Hausbau: Schadenersatz für Küche?

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Ein wesentliches Element des Vertrags zwischen einem Bauträger und dem Käufer ist die fristgerechte Fertigstellung und Übergabe der Immobilie. Sollte der Bauträger diese Verpflichtung nicht einhalten, können daraus Schadenersatzforderungen resultieren. Dies schließt beispielsweise die Kosten für die Zwischenlagerung von Einrichtungsgegenständen ein, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS erläutert.

Ein konkretes Beispiel hierfür liefert ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde (Aktenzeichen 21 U 9/22). Ein Käufer erwarb eine Eigentumswohnung und bestellte, in Erwartung eines pünktlichen Einzugs, eine komplette Einbauküche. Aufgrund von Verzögerungen im Bau konnte die Küche jedoch nicht installiert werden, was den Käufer zwang, sie zunächst zu lagern und entsprechende Lagerkosten zu tragen. Diese Kosten machte der Käufer als Schadenersatz geltend, unabhängig von seinem Bestreben, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Das Gericht stellte klar, dass die verspätete Fertigstellung der Wohnung durch den Bauträger ursächlich für die Notwendigkeit der Einlagerung war. Wäre die Wohnung wie vereinbart fertig geworden, hätte der Käufer die Küche direkt einbauen lassen können. Die Tatsache, dass die Küche für die spezifische Wohnung bestellt wurde, ließ sich eindeutig aus der Rechnung des Verkäufers entnehmen.

Diese Ausführungen unterstreichen die Bedeutung einer termingerechten Lieferung durch den Bauträger und die möglichen finanziellen Konsequenzen bei einer Verzögerung. Dieser Informationsbeitrag wurde von dem Autor des Originalartikels verfasst.