Bezahlbar Wohnen in Berlin mit WBS

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In Berlin existieren tatsächlich noch bezahlbare Neubauwohnungen, allerdings sind sie rar. Wohnungen, die durch Fördermittel des Landes Berlin finanziert wurden, können zu Beginn für 6,50 Euro bis 7 Euro pro Quadratmeter kalt gemietet werden. In den nächsthöheren Preissegmenten starten die Mieten bei 9,50 bis 11,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche kalt.

Um eine dieser neuen Sozialwohnungen zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Überraschenderweise haben über die Hälfte aller Berliner Haushalte Anspruch auf einen solchen Schein, da die Einkommensgrenzen für den geförderten Wohnungsbau erweitert wurden. Der WBS ist ein entscheidendes Instrument, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten.

Es gibt unterschiedliche WBS-Kategorien. Für Wohnungen, die zu Mieten von 6,50 bis 7 Euro pro Quadratmeter angeboten werden, ist ein WBS 140 notwendig, was bedeutet, dass die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um bis zu 40 Prozent überschritten werden dürfen. Die Einkommensgrenzen für einen WBS 140 liegen bei einem Einpersonenhaushalt bei 16.800 Euro und bei einem Zweipersonenhaushalt bei 25.200 Euro pro Jahr. Mit jedem weiteren Haushaltsmitglied und für Kinder erhöhen sich diese Grenzen nochmals.

Der WBS 140 ist nicht nur für neue Sozialwohnungen, sondern auch für den Bezug bestehender Sozialwohnungen relevant. Laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab es Ende 2023 noch 78.251 solcher Wohnungen in Berlin.

Ein WBS 180 ermöglicht es, geförderte Neubauwohnungen mit einer Kaltmiete von 9,50 Euro pro Quadratmeter zu mieten, wobei hier die Einkommensgrenzen um 80 Prozent überschritten werden dürfen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze für den WBS 180 bei 21.600 Euro jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt bei 32.400 Euro. Auch hier gibt es zusätzliche Erhöhungen pro weiterer Person und Kind. Allerdings ist die Anzahl der Wohnungen, die mit einem WBS 180 gemietet werden können, mit 2.343 Einheiten noch begrenzt.

Für den WBS 220, der den Bezug von Wohnungen mit einer Kaltmiete von 11,50 Euro pro Quadratmeter ermöglicht, dürfen die Einkommensgrenzen um bis zu 120 Prozent überschritten werden. Die Einkommensgrenzen liegen hier bei 26.400 Euro für Einpersonenhaushalte und 39.600 Euro für Zweipersonenhaushalte, mit zusätzlichen Erhöhungen für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder. Wohnungen in dieser Kategorie sind derzeit noch nicht verfügbar, da sie erst noch gebaut werden. Die ersten werden voraussichtlich 2025 fertiggestellt.

Bei der Berechnung des für den WBS anrechenbaren Einkommens werden vom Bruttoeinkommen diverse Abzüge gemacht, die das Verfahren komplex gestalten. Dazu zählen Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie verschiedene Freibeträge.

Die Größe der Sozialwohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Hier gibt es bestimmte Regelungen, die auch Ausnahmen für bestimmte Lebensumstände zulassen. Darüber hinaus gibt es Wohnungen, die nur an Haushalte mit einem „WBS mit besonderem Wohnbedarf“ vergeben werden, etwa bei räumlicher Enge oder Schwerbehinderung.

Antragsformulare für den WBS sind online erhältlich und müssen an das zuständige Bürgeramt oder Wohnungsamt im Wohnbezirk des Antragstellers gesendet werden. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt im Durchschnitt sieben Wochen, kann aber je nach Stadtteil variieren.

Die Anzahl der ausgestellten WBS in Berlin hat sich in den letzten zehn Jahren ungefähr verdoppelt, und obwohl ein WBS keine automatische Wohnungsvergabe bedeutet, ist er ein wichtiger Schritt in Richtung einer angemessenen Wohnung. Allerdings muss die Wohnungszahl zum WBS passen und der Schein ist ein Jahr lang gültig.

Dieser Artikel wurde von dem Autor des Originalartikels verfasst.