Baubetreuung: Technik & Wirtschaft im Fokus

Die Baubetreuung deckt ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab, die bereits bei der Beratung rund um den geplanten Hausbau ansetzen und sich in technische sowie wirtschaftliche Komponenten aufgliedern.

Im Rahmen der technischen Baubetreuung werden nicht nur die notwendigen Genehmigungsprozesse und Ausschreibungen vorbereitet und eingeleitet, sondern auch die Zuweisung von Arbeiten, die Überwachung des Bauvorhabens, die Abnahme des fertigen Hauses und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen übernommen. Die wirtschaftliche Baubetreuung hingegen umfasst die Beratung bei der Baufinanzierung, das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, das Aushandeln von Preisen mit Dienstleistern und die Begleitung der Zahlungsabwicklung.

Die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften macht es ratsam, erfahrene Fachkräfte wie Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Baubetreuungsfirmen mit dieser Aufgabe zu betrauen. Baubetreuer müssen zudem entsprechende behördliche Erlaubnisse vorweisen und, falls es sich um selbständige Architekten oder Bauingenieure handelt, Mitglied der jeweiligen Kammer sein. Nur berechtigte Personen dürfen Antragsunterlagen für Baugenehmigungen erstellen und steuerliche sowie rechtliche Beratung anbieten.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Baubetreuung spielen auch die damit verbundenen Kosten eine Rolle. Wichtig ist, dass die Honorare für Baubetreuungsleistungen verhandelbar sind und sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) orientieren. Ein Bauherren-Betreuer sollte idealerweise schon vor dem Vertragsabschluss einbezogen werden, da er aufgrund seiner Erfahrung schnell feststellen kann, ob im Bauvertrag wichtige Leistungen fehlen, deren Nachforderung zu hohen Mehrkosten führen kann.

Wenn sich die Tätigkeit des Baubetreuers auf die wirtschaftliche Komponente beschränkt, wird in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag auf der Basis eines Dienstvertrags zwischen Baubetreuer und Bauherrn abgeschlossen. Soll hingegen auch die technische Betreuung Teil des Leistungsumfangs sein, ist der Baubetreuer als „Vollbetreuer“ für die mängelfreie Übergabe des Neubaus verantwortlich und es kommt ein Werkvertrag zum Einsatz.