Festpreisgarantie: Sicherheit beim Hausbau

Viele Bauherren entscheiden sich für ein Massivhaus oder Fertighaus mit einer Festpreisgarantie, da diese eine hohe Kosten- und Planungssicherheit bietet. Dies ist besonders wichtig, da die Rückzahlung eines Darlehens für das Eigenheim oft über Jahrzehnte erfolgt und somit eine sichere Kalkulationsgrundlage für sich und ihre Familie essentiell ist.

Bei einer festgelegten Festpreisvereinbarung bleibt der vereinbarte Preis auch bei unvorhergesehenen Preissteigerungen, wie erhöhten Tariflöhnen oder Materialkosten, unverändert. Diese Garantie ermöglicht es Bauherren, ihr Traumhaus zu einem vorab klar definierten Preis zu realisieren.

Damit der Bauherr am Ende der Bauarbeiten ein Haus ganz nach seinen Vorstellungen erhält, ist eine detaillierte und umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung unerlässlich. Denn es wird lediglich das umgesetzt, was in der Beschreibung festgehalten ist. Eine Festpreisvereinbarung gilt nur, wenn sie explizit im Bauvertrag festgeschrieben ist.

Zu beachten ist, dass alle nicht in der Baubeschreibung aufgeführten oder nur „auf Wunsch“ enthaltenen Leistungen zusätzliche Kosten verursachen. Diese Mehrkosten können sowohl obligatorische Nebenkosten als auch allgemeine Baukosten umfassen. Bei Verträgen für ein schlüsselfertiges Haus können beispielsweise wichtige Leistungen wie Vermessungsarbeiten, Bodengutachten, Erdarbeiten oder Hausanschlüsse fehlen, was zusätzliche Kosten von durchschnittlich 25.000 Euro nach sich ziehen kann. Erfahrene Bauherrenberater hingegen erkennen schnell, was in einer Festpreisgarantie enthalten ist und können bei Bedarf nachverhandeln, um den Bauherren zu entlasten. Wichtig ist, dass im Festpreisvertrag keine Preisgleitklausel enthalten ist, um die finanzielle Belastung für den Bauherren kalkulierbar zu halten. Ein Festpreisangebot ist also besonders vorteilhaft, wenn es einen genau definierten Leistungsumfang beinhaltet.

Sollte die Festpreisgarantie auslaufen, greifen Preisanpassungen. Die Modalitäten und Berechnungsweise solcher Anpassungen können zwischen Bauherren oder ihren Beratern und der Hausbaufirma abgestimmt werden.