Umbauter Raum vs. Bruttorauminhalt: Ein Vergleich

In der Vergangenheit wurde das Volumen eines Gebäudes üblicherweise als „Umbauter Raum“ bezeichnet, eine Größe, die durch die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte – definiert war. Seit ihrer Einführung im Jahr 1934 erlebte diese Norm mehrere Überarbeitungen, wobei die aktuellste Version aus dem Januar 2016 den Begriff „Umbauter Raum“ (UR) durch „Bruttorauminhalt“ (BRI) ersetzt hat. Trotz dieser Änderung werden beide Begriffe in der Praxis unter Experten wie Hausbaufirmen, Architekten, Bauämtern und Kreditinstituten weiterhin oft gleichbedeutend verwendet.

Der Umbaute Raum spielt eine wichtige Rolle in der Finanzierungsplanung von Bauvorhaben. Er dient als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und zur Ermittlung der Kosten für den Hausbau oder -kauf. Darüber hinaus ist er entscheidend für die Berechnung des Beleihungswertes, der für Baugenehmigungen oder Verkehrswertgutachten benötigt wird. Auf Basis des UR werden auch Baugenehmigungsgebühren und Gebühren für die statisch-konstruktive Prüfung bestimmt, was ihn zu einem wesentlichen Faktor für Kreditnehmer macht. Für den Bauantrag ist die Berechnung des Umbauten Raumes ebenso erforderlich.

Bei der Berechnung des Umbauten Raumes gilt es, Rohbaumaße anzusetzen, während der BRI die Fertigmaße als Außenmaße berücksichtigt. Bei der Ermittlung des UR muss beispielsweise für verputzte Räume ein Abzug von 2 Prozent für den Putz erfolgen. Bei Dachschrägen ist eine besondere Vorgehensweise erforderlich: Nicht ausgebaute Dachräume werden nur zu einem Drittel in den UR einbezogen, während der BRI den gesamten Rauminhalt umfasst. Für den UR werden Dachkonstruktionen bis zur Oberkante, also beispielsweise bis zum Sparren, gezählt. Der BRI dagegen schließt den gesamten Raum bis zur Oberfläche des Dachbelags mit ein. In die Berechnung des UR fließen auch Kellergeschoss und Garage ein, während Bauelemente wie Dachgauben, Eingangsüberdachungen und ähnliche nicht berücksichtigt werden.

Die Berechnung des m³ Umbauten Raumes erfolgt nach den Vorgaben der DIN 277. Diese Norm legt fest, wie die Flächen und Rauminhalte von Gebäuden zu ermitteln sind. Um den UR zu berechnen, werden Länge, Breite und Höhe jedes Vollgeschosses multipliziert. Bei ausgebauten Dachgeschossen wird das Ergebnis halbiert, während für nicht ausgebaute Dachgeschosse die Berechnung (Länge x Breite x Höhe : 2) : 3 lautet. Liegen Angaben zum BRI vor, kann daraus der Umbaute Raum abgeleitet werden, indem zunächst Flächen und Volumina von nicht überdachten oder nicht vollständig umschlossenen Bereichen abgezogen werden. Im nächsten Schritt werden zwei Drittel des Volumens von nicht ausgebauten Dachteilen subtrahiert. Diese Berechnung ist auch umkehrbar, sodass sich aus dem Umbauten Raum der Bruttorauminhalt ermitteln lässt.