VOB 2016: Grundlagen und Anwendung im Bauwesen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) stellt ein speziell auf das Bauwesen zugeschnittenes Regelwerk dar. Sie umfasst Richtlinien für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber sowie die vertraglichen Bedingungen für die Durchführung von Bauleistungen. In der VOB sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Bauherren und ausführenden Unternehmen festgehalten. Privaten Bauherren und ihren Hausbaufirmen steht es frei, zwischen einem Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der VOB zu wählen, wobei sich die Gewährleistungsrechte in beiden Verträgen unterscheiden.

Wenn eine Hausbaufirma involviert ist, wird die VOB häufig im Bauvertrag verankert, typischerweise durch Formulierungen wie „Es gilt die VOB in ihrer jeweiligen bei Vertragsabschluss gültigen Fassung“. Auch unter der Überschrift „Vertragsbestandteile“ kann sie aufgeführt werden. Bei Verträgen mit bauunerfahrenen Privatpersonen gilt die VOB nur dann als effektiv vereinbart, wenn der Bauherr mit der VOB vertraut ist. Dies erfordert, dass der vollständige Text der VOB dem Vertragstext beigefügt und der Erhalt durch den Bauherrn bestätigt wird.

Das aktuelle Vergaberecht, die VOB 2016, löste die ursprünglich 1926 eingeführte „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ ab und wurde zuletzt 2002 in „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ umbenannt. Die Erstellung der VOB erfolgt durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, der aus verschiedenen Interessensvertretern zusammengesetzt ist.

Die VOB besteht aus drei Teilen: Teil A (VOB/A) beschäftigt sich mit den Vergabeverfahren und ist hauptsächlich für öffentliche Bauprojekte relevant. Teil B (VOB/B) enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und ist von besonderer Bedeutung für private Bauherren. Er deckt Themen wie Art und Umfang der Leistungen, Zahlungsmodalitäten, Bauabnahme und Vorgehensweisen bei Nichterfüllung, einschließlich Mängelbeseitigung und Garantien, ab. Teil C (VOB/C) umfasst die technischen Vorschriften für die einzelnen Gewerke, einschließlich detaillierter Informationen zu Materialqualität und Ausführung.