Wie wird Wohnfläche korrekt berechnet? DIN vs. WoFlV

Im Hausbau stellt sich häufig die Frage nach der Größe der Wohnfläche eines Einfamilienhauses oder eines Neubaus. Diese Information ist entscheidend, um Angebote vergleichen zu können und spielt auch eine Rolle bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens durch Banken im Rahmen der Kreditvergabe.

Für die Berechnung der Wohnfläche existieren spezifische Richtlinien, die eine einheitliche Erfassung nach festgelegten Standards sicherstellen sollen. Aktuell kann die Wohnfläche entweder nach DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ oder gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt werden. Interessanterweise können die Ergebnisse dieser beiden Methoden für dasselbe Objekt um bis zu 40 Prozent variieren, daher ist es wichtig, sich für eine Methode zu entscheiden. Die veraltete DIN 283 wird nicht mehr verwendet, da sie von dem Deutschen Institut für Normung vor 20 Jahren zurückgezogen wurde.

Die Frage, welche Räume zur Wohnfläche zählen, wird von der DIN 277 und der Wohnflächenverordnung unterschiedlich beantwortet. Die DIN-Norm fasst Wohnfläche als Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche auf und rechnet Dachschrägen, Balkone und Kellerräume voll zur Wohnfläche hinzu. Die Wohnflächenverordnung hingegen berücksichtigt Balkone, Terrassen und Loggien nur zu 25 Prozent, unbeheizte Wintergärten zu 50 Prozent und beheizte vollständig. Flächen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern werden zu 50 Prozent angerechnet, was eine präzisere Berechnung ermöglicht und häufig von Hausbaufirmen bevorzugt wird.

In Angeboten wird oft mit unterschiedlichen Wohnflächenangaben geworben, wie zum Beispiel „Wohnfläche nach DIN“ oder „Wohn-/Nutzfläche: 160 m²“. Es ist daher ratsam, nur Angebote zu vergleichen, die auf derselben Berechnungsgrundlage basieren. Im Kauf- oder Bauvertrag sollte zudem verbindlich festgelegt werden, welche Berechnungsgrundlage für die Flächenangaben verwendet wird, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.